1. Umgang miteinander

Lernen, Lehren, Leben am Kant – Gymnasium, das heißt:

  • Wir erwerben durch leistungsorientiertes, kreatives und freudbetontes Lernen solides Wissen und Können sowie soziale Kompetenzen.
  • Wir arbeiten innovativ, vielfältig und effektiv.
  • Wir haben den Mut zur menschlichen Nähe, bunte Vielfalt zu fördern und zu leben. Wir sehen nicht weg, bei uns geht keiner unter.
  • Unsere Leitsätze bilden die Grundlage der Schulprogrammarbeit an unserer Schule.

Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich höflich, tolerant und rücksichtsvoll im gegenseitigen Miteinander.

2. Ordnung und Sauberkeit

Alle Schüler sind für ihren Unterrichtsplatz verantwortlich. Aufgetretene Schäden sind dem unterrichtenden Fachlehrer vor Beginn des Unterrichts zu melden.

Bei mutwilliger Zerstörung werden die Eltern zur Schadenersatzbegleichung herangezogen bzw. die Schüler werden zu angemessener gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.

Die Fenster werden nur nach Genehmigung des Lehrers geöffnet.

Nach Stundenende sorgt der Ordnungsdienst für Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum.

Nach der letzten Unterrichtsstunde, die lt. Raumplan in dem genutzten Raum stattfindet, stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch, der Lehrer schließt die Fenster, löscht das Licht, schaltet alle technischen Geräte aus und schließt das Zimmer ab (Stecker werden aus den Steckdosen gezogen, PC – Geräte werden heruntergefahren).

3. Pausen und Aufsichten

 
Durch schulische Veranstaltungen, Klausuren o.ä. kann es ggf. zu Abweichungen von dieser Regelung kommen!
 

Das Schulhaus wird 7:30 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Sämtliche Unterrichtsräume werden 10 min vor Unterrichtsbeginn aufgeschlossen, 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn befindet sich jede Schülerin und jeder Schüler an ihrem/seinem Arbeitsplatz und bereitet sich auf den Unterricht vor.

Die Fachräume Biologie, Chemie, Physik, TC, Informatik und die Turnhallen werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten.

Verhalten in den Pausen und in der Mensa

Allgemein gilt:

Als Pausengelände dient der Hof hinter der Schule. Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur in dem dafür vorgesehenen Spielfeld gestattet. Sollte in den Pausen witterungsbedingt der Aufenthalt im Freien nicht möglich sein, so erfolgt eine entsprechende Durchsage mit dem Hinweis auf die Hauspause.

Um Diebstähle zu vermeiden, verbleiben die persönlichen (Schul-)Sachen in den Pausen in dem Unterrichtsraum, in den zu Beginn der Pause gewechselt wurde. Der Lehrer verschließt für die Zeit der Pause den Raum. Der Zimmerwechsel erfolgt zu Beginn der Pause.

Pausen

Klassenstufe 5-8

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-8 begeben sich in allen Pausen grundsätzlich auf den Schulhof.

Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Pausenversorgung des Speisenversorgers teilnehmen, dürfen ihre Mittagsmahlzeit zu Beginn der Pause in dem Unterrichtsraum einnehmen, in den gewechselt wurde, und begeben sich im zweiten Teil der Mittagspause auf den Schulhof.

Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.

Klassenstufe 9-12

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9-12 entscheiden in den Pausen individuell über ihre Pausengestaltung.

Mensa

In der Frühstückspause können Schülerinnen und Schüler ihr Frühstück in der Mensa einnehmen.

Der Aufenthalt in der Mensa ist in den Mittagspausen aus Platzgründen den Schülerinnen und Schülern vorbehalten, die ihr Essen bei dem von der Schule festgelegten Speiseversorger einnehmen. Diese sorgen auch für Ordnung und Sauberkeit in der Mensa sowie für die Wiederherstellung der Tischordnung.

Während der Pausen ist die Nutzung digitaler Medien in der Mensa nicht gestattet.

4. Regelung bei Ausfallstunden, planmäßigen Freistunden und Vertretungen

Erscheint der Lehrer zu Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer, so erfolgt 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Meldung durch den Klassensprecher oder dessen Stellvertreter im Sekretariat. Die Schulleitung trifft weitere Entscheidungen.

5. Regelung für Fahrräder, motorisierte Zweiräder

Siehe Anlage 1.

6. Anwesenheit / Krankmeldung

Die Eltern melden kranke Schülerinnen und Schüler bis spätestens 9.30 Uhr telefonisch imSekretariat ab.

Spätestens bis zum dritten Fehltag legen die Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter ein ärztliches Attest oder eine schriftliche Entschuldigung für alle Fehlzeiten (einschließlich einzelner Blöcke) vor.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt, dass bei einer durch Krankheit versäumten Klausur in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen ist.

Entschuldigungen per Mail werden nicht anerkannt.

Erkrankt ein Schüler / eine Schülerin während des Unterrichtstages, meldet sich der Betroffene / die Betroffene mit einem Abmeldezettel bei dem Fachlehrer ab, bei dem der Unterricht anschließend stattfinden würde.

Freistellungen von bis zu zwei Tagen müssen mindestens fünf Werktage im Voraus beim Klassenleiter/Tutor beantragt werden. Bei Zeiträumen von mehr als zwei Tagen wird der Antrag durch den Klassenleiter/die Klassenleiterin bzw. den Tutor/die Tutorin an den Schulleiter übergeben.

7. Verschiedenes

Die Nutzung von mobilen Endgeräten im Rahmen des Schulalltages bzw. im Unterricht wird in der Nutzungsordnung für mobile Endgeräte s. Anlage 2 geregelt.

• Das Mitbringen von Waffen*, Messern*, Gewaltvideos*, pornografischen Erzeugnissen* sowie Alkohol*- und Suchtmitteln ist untersagt, diese Utensilien* werden umgehend eingezogen. Bei Verstoß sind alle am Schulleben Beteiligten angehalten, geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Schulleitung sowie die Erziehungsberechtigten sind zu informieren. (* betrifft oben genannte Utensilien, die einzuziehen sind)

• Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Für ein sicheres Aufbewahren von Geld, Dokumenten und Wertsachen ist der Schüler selbst verantwortlich. Das Abstellen der Schulsachen im Schulhaus erfolgt auf eigene Verantwortung. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.

• Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind schriftlich und mindestens eine Woche im Vorab bei der Schulleitung zu beantragen. Während schulischer Veranstaltungen besteht Alkohol- und Suchtmittelverbot.

Bei Schulsportveranstaltungen ist generell, wie im Sportunterricht laut Erlass zur Sicherheit im Schulsport, das Tragen von gefährdenden Gegenständen (Körperschmuck etc.) verboten.

• Für das Benutzen der Schulbibliothek gilt die Bibliotheksordnung.

Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

Für den Schulklub gilt die Geschäftsordnung des Schulklubs.

Die Schließfächer unterliegen lt. Vertrag dem privaten Versicherungsschutz der Eltern.

Die geänderte Fassung der Hausordnung tritt am 1.8.2025 in Kraft.

gez. H. Palluch

Schulleiterin